In Schwerin ist es schon soweit. Aber der Plan der CDU liegt auf der Hand: die Arbeitspflicht für Bürgergeldbeziehende und Asylbewerber soll ausgeweitet werden. Der gesellschaftliche Boden dafür ist erschreckend bereitet. Gegenüber der Bild forderte CDU-Landrat Herrgott: „Wir brauchen nicht nur eine deutschlandweite Arbeitspflicht für Asylbewerber, sondern auch deutlich mehr Sanktionsmöglichkeiten bei Bürgergeld-Empfängern, die arbeiten können, aber sich verweigern.“ Arbeit abzulehnen wird grundsätzlich als „Verweigerung“ abgestempelt. Dass nicht nur Menschen mit Aktiendepot ein Recht auf freie Berufswahl haben, gerät immer mehr außer Acht. Größter Aufreger in den Medien und bspw. bei der SPD zu dieser Thematik ist bisher, dass es mehr Verwaltunskosten verursachen würde. Es ist gruselig. Link zum Artikel in der Story.
Das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 den Großteil der Sanktionen für verfassungswidrig erklärt hat. Damit wurden 15 Jahre lang Millionen von Menschen zu Unrecht sanktioniert. Außerdem darf eine Sanktion laut Gesetz nicht als Strafe missbraucht werden. Auch arme Menschen haben (leider fast nur theoretisch) das Recht auf freie Berufswahl. image
Bin morgen um 14:45 beim #38C3 in Saal 1. Kommt rum, lasst uns Reiche essen! All you can eat! image
Die Arbeitspflicht kommt. Jetzt soll sie erstmals auch für Bürgergeld-beziehende in Schwerin gelten, auch wenn die Umsetzung durch die Verwaltung noch aussteht. Angefangen im Saale-Orla Kreis bei den Schwächsten, nämlich Flüchtlingen, soll die Arbeitspflicht offensichtlich ausgeweitet werden. Mehr über unsere Arbeit für eine menschenwürdige Grundsicherung: