Nach Auffassung der AfD sollte es daher nicht unter die EU-Verordnung 2023/1114 „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA, Märkte für Kryptowerte) fallen. „Eine Überregulierung von Bitcoin-Dienstleistern und Nutzern im Zuge nationaler MiCA-Umsetzung gefährdet den Innovationsstandort, die Finanzfreiheit und die digitale Souveränität Deutschlands“
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