„Nach einem Besuch der Familie am Dienstag, den 23.09.25, hat Maja sich nun geweigert die übliche, erniedrigende Nacktkontrolle über sich ergehen zu lassen und verweigerte es, die Unterwäsche auszuziehen.
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Infolge der Verweigerung Majas, sich vollständig zu entkleiden, leitete das Gefängnis ein Disziplinarverfahren .. ein.“
Es wäre Aufgabe der Bundesregierung, sich für deutsche Gefangene im Ausland einzusetzen.
Dreistündige, gewaltvolle Nacktkontrolle gegen Maja T.
Dreistündige, gewaltvolle Nacktkontrolle gegen Maja T. – BASC

