Die Polizei von Nordrhein-Westfalen soll künftig personenbezogene Daten wie Klarnamen oder Gesichtsbilder nutzen dürfen, um damit Überwachungssoftware zu trainieren. Die geplante Gesetzesänderung reiht sich ein in ähnliche Projekte in anderen Bundesländern.
Eine Gesetzesänderung soll der Polizei von Baden-Württemberg erlauben, Software mit personenbezogenen Daten zu trainieren und zu testen. Sie könnte damit auch Klarnamen oder Gesichtsfotos unschuldiger und unverdächtiger Personen in Systeme wie von Palantir einspeisen.