Julia Klöckner verbietet der Bundestagsverwaltung die dienstliche Teilnahme am Berliner Christopher Street Day. An dem Tag soll auch keine Regenbogenflagge am Bundestag wehen. Klöckner beruft sich dabei auf das Neutralitätsgebot für Beamt*innen. Damit zweckentfremdet sie das Beamt*innengesetz. Das Bundesbeamtengesetz verpflichtet Beamt*innen in Art. 60(1) zur politischen Neutralität. Damit soll die unparteiische und gerechte Amtsausübung sichergestellt werden.






