Manchmal braucht es gar keinen Kommentar, da reichen Zitate. Außenminister #Wadepuhl in Syrien: Ein solch großes Ausmaß an Zerstörung habe er persönlich noch nicht gesehen. "Hier können wirklich kaum Menschen richtig würdig leben", sagte Wadephul. Er äußerte sich deshalb auch zurückhaltend zur möglichen Rückkehr syrischer Geflüchteter aus Deutschland. Diese sei "zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich", da in Syrien "sehr viel an Infrastruktur" zerstört sei. Innenminister #Dobrindt in Berlin: Egal. Nur zur Erinnerung: "Würde" in Art. 1 GG ist kein Konjunktiv. Und sie ist nicht bestimmten Menschen mit bestimmten #Staatsangehörigkeiten oder gar bestimmten #Stadtbild-Kriterien vorbehalten. #Rechtsstaat #Migration #Flucht #Abschiebung #Menschenwürde #Justiz #Demokratie #Anstand #TeamResopal #JuraBubble
Hier stellen sich mir nicht nur die Nackenhaare, sondern auch zwei Grundsatzfragen: - wie weit sind wir rechtsstaatlich schon gesunken? - und wie weit wollen wir menschlich noch sinken? In der guten alten Zeit da wurde mir im Studium beigebracht, dass man gegenüber staatlichen Stellen zuweilen auf bloße Feststellung (statt auf die sonst vorrangige Leistung oder Verpflichtung) klagen dürfe, weil man davon ausgehen könne, dass sich Vater Staat und seine Diener*innen von allein an Recht und Gesetz hielten - spätestens, wenn das Recht durch ein Urteil konkret festgestellt worden ist. Nun also muss das Verwaltungsgericht nicht nur mit Zwangsmitteln drohen, sondern auch noch nachfragen, ob endlich Vollzug des rechtskräftigen Urteils erfolgt ist. Und das in einem Fall, wo es für die Betroffenen um Leben und Tod gehen kann. Da haben sich Menschen, in unserem Auftrag, in schwierigsten Verhältnissen für Demokratie und Rechtsstaat engagiert. Dann haben wir sie in Afghanistan ohne Schutz zurückgelassen. Sie sind nach Pakistan geflohen und wir haben ihnen versprochen, sie hierher zu holen. Stattdessen sehen sie sich heute der drohenden Abschiebung aus dem Fluchtland Pakistan ausgesetzt, weil wir die versprochenen Visa selbst nach rechtskräftigem Urteil nicht erteilen? Geht's noch? #Rechtsstaat #Migration #AuswärtigesAmt #Justiz #Verwaltungsgericht #TeamResopal #JuraBubble #Flucht #Abschiebung #Afghanistan #Pakistan
Framing einmal anders: image
Ein großartiger Sieg? Nein. Ein Pyrrhussieg. Und ein Alarmsignal. Ein Nutzer hat vor dem Landgericht Leipzig 5000 € gegen #Meta erstritten, weil via #Facebook seine Daten systematisch abgesaugt wurden. Viele Kommentare feiern das und rechnen mit Tausenden erfolgreicher Klagen. Damit rechne ich auch. Und hier fängt der zweite Skandal an: unser Staat ist laut #Grundgesetz in der Pflicht, die #Grundrechte seiner Bürger*innen effektiv zu schützen. Beim #Diesel-Skandal konnte man sehen, wie das in der Realität aussieht. Auch dort "durften" Einzelne mit dem vollen Prozessrisiko gegen einen Multi-Milliarden-Konzern vor Gericht ziehen. Die #Justiz wurde mit zigtausenden Prozessen geflutet und in Teilen lahmgelegt. Wichtige Verfahren mussten liegenbleiben, teils jahrelang. Anwälte verdienten riesige Summen an Gebühren. Das hat sich seither mehrfach wiederholt: #Fluggastrechte, Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung, #Glücksspiel - jetzt Meta. Die Alternative? Ein Staat, der mit scharfen #Gesetzen und kompetenten #Behörden die geltenden Regeln gegen mächtige Konzerne selbst durchsetzt, #Bußgelder verhängt, illegale #Gewinne einzieht und als #Schadenersatz an die Betroffenen auskehrt - ohne dass es zigtausende #Zivilverfahren braucht. Das wäre nach deutschem und europäischem Recht durchaus möglich. Aber stattdessen kommen die ersten Forderungen, man müsse den amerikanischen Internetkonzernen noch stärker nachgeben und nicht einmal geltendes Recht, wie den #DigitalServicesAct, auf sie anwenden. So werden Bürger*innen alleingelassen. Effektiver #Grundrechtsschutz sieht anders aus. Sorge für einen funktionsfähigen #Rechtsstaat übrigens auch.
#Justiz #Rechtsstaat #Migration #Asyl #Flucht #Dobrindt #Zurückweisung #TeamResopal #JuraBubble Müssen sich Politiker*innen an Gerichtsurteile halten? Die Antwort lautet "eigentlich ja", ist aber nicht ganz banal. Gem. Art. 20 GG ist die Exekutive - an ihrer Spitze die Regierung - "an Recht und Gesetz gebunden". Dazu gehören auch Gerichtsentscheidungen. Aber: Urteile gelten grundsätzlich nur für die Beteiligten im Prozess und nur, wenn sie vorläufig oder wg. Rechtskraft vollstreckbar sind. Bei dem Verfahren wegen der Zurückweisung an der Grenze waren die Geflüchteten auf Klägerseite, beklagt war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die zuständigen Behörden. Der Beschluss ist unanfechtbar, damit bindend. Die Bundesrepublik - und damit auch der Innenminister als Dienstherr der beklagten Behörden - müssten sich also daran halten. Allerdings gibt es zwei Einschränkungen: Der Beschluss erging in einem Eilverfahren als vorläufige Entscheidung. Es kann also noch eine Hauptsacheklage durch mehrere Instanzen folgen. Deren Ergebnis könnte anders lauten, auch wenn das nicht wahrscheinlich ist. Bis dahin gilt jedoch die vorläufige Entscheidung. Kein Bürger dürfte mit dem Argument "vielleicht geht die Hauptsache anders aus" oder "ich habe eine andere Rechtsauffassung" bindende Gerichtsentscheidungen ignorieren. Und: der Beschluss bindet die Bundesrepublik rein formal nur in Bezug auf die drei Kläger, nicht generell. Das Argument zieht aber nur, soweit wirklich Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend waren. Das VG Berlin hat hier aber klar auf Grundsätze des Asylrechts abgestellt. Weil Art. 20 GG so klar regelt, dass sich die Exekutive an geltendes Recht halten muss, fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen. Das scheinen Dobrindt und Co. hier ausnutzen zu wollen. Der richtige Weg im demokratischen Rechtsstaat wäre: die Politik müsste Mehrheiten in den zuständigen Parlamenten - in Deutschland und der EU - suchen, um das Recht zu ändern, soweit das Menschen- und Grundrechte zulassen. Dann wären wiederum die Gerichte an dieses Recht gebunden. Bis dahin müsste die Politik das geltende Recht anwenden und Urteile über den Einzelfall hinaus befolgen. Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert. Diese Art Vorgehen ist eher typisch für den "Umbau" von Demokratien in autoritäre Herrschaft. Diese Feststellung ist nicht alarmistisch. Sie ist sachlich.
#Demokratie #Rechtsstaat #Faschismus #Trump #Justiz #Migration #Richterin #FBI Trump lässt missliebige Richterin festnehmen. Wer immer noch davon schwafelt, man dürfe "demokratisch gewählte Regierungen" nicht autoritär oder faschistisch nennen, muss Augen und Ohren schon mit Gewalt vor der Realität verschließen. Trump schwingt sich längst zum Diktator mit unumschränkter Macht auf und bricht das Recht, um jede demokratische Opposition einzuschüchtern. Das ist Faschismus. In Reinkultur. Jetzt.
#Demokratie #Rechtsstaat #FragDenStaat #IFG #GroKo #Amthor Beim IFG denkt man an #FragDenStaat - aber selten daran, mal den Staat zu fragen, was er über das IFG denkt. Deshalb hier meine private Meinung dazu als Staatsdiener, der ab und zu per IFG gefragt wird: 1. Ich halte das IFG für eine wichtige demokratische Errungenschaft, weil es Transparenz schaffen kann. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - dann soll das Volk aber gern auch mal nachfragen dürfen, wie seine Staatsgewalt konkret ausgeübt wird. Verwaltung ist keine Geheimveranstaltung. In aller Regel wird hier verantwortungsvoll gearbeitet. Es spricht im Grundsatz nichts dagegen, das nachvollziehbar ggüb. der Öffentlichkeit darzulegen. 2. Manchmal nerven IFG-Anfragen trotzdem, v.a. wenn - egal ob aus Unwissenheit oder mit Absicht - gleichlautende Anfragen auf allen Ebenen einer Verwaltung eingehen, obwohl klar ist, dass nur die Zentrale den Überblick haben und sinnvolle Antworten geben kann. Da könnten Organisationen wie #FragDenStaat noch mehr für die Akzeptanz bei den angefragten Stellen sorgen, wenn die Anfragen treffsicherer und sachgerechter platziert würden. So wie es zur Zeit manchmal läuft, wird unnötiger Aufwand verursacht. Das ist schade und kann zu Ablehnung führen. 3. Man sollte immer über den Tag hinausdenken: angenommen, wir bekommen auf Kommunal-, Landes- oder gar Bundesebene weitere Verwaltungsleitungen mit populistischer oder faschistischer Grundeinstellung. Wären wir dann nicht alle - auch wir Staatsbediensteten - mehr als froh, wenn wir die Verantwortlichen zu Transparenz zwingen könnten, um Vetternwirtschaft, Korruption oder plumpen Rechtsbruch nachweisen oder - noch besser - verhindern zu können? Deshalb: das #IFG ist wichtig. Demokratie braucht Transparenz, denn das ist die Basis für - begründetes - Vertrauen. Die praktische Nutzung sollte allerdings möglichst zielsicher erfolgen, damit unnötiger Aufwand und Frust vermieden wird. Und noch ein Tipp: auch Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sind Bürger*innen dieses Staates. Wenn man sie in der Anfrage freundlich und sachlich anspricht, wenn man die Möglichkeit zur Rücksprache anbietet, um das Anliegen möglichst effektiv zu fassen und an der richtigen Stelle anzubringen, dann kann man da durchaus auf Verständnis und Hilfsbereitschaft rechnen. Gerade Staatsdiener*innen hängen sehr an unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.