#Justiz #Rechtsstaat #Migration #Asyl #Flucht #Dobrindt #Zurückweisung #TeamResopal #JuraBubble Müssen sich Politiker*innen an Gerichtsurteile halten? Die Antwort lautet "eigentlich ja", ist aber nicht ganz banal. Gem. Art. 20 GG ist die Exekutive - an ihrer Spitze die Regierung - "an Recht und Gesetz gebunden". Dazu gehören auch Gerichtsentscheidungen. Aber: Urteile gelten grundsätzlich nur für die Beteiligten im Prozess und nur, wenn sie vorläufig oder wg. Rechtskraft vollstreckbar sind. Bei dem Verfahren wegen der Zurückweisung an der Grenze waren die Geflüchteten auf Klägerseite, beklagt war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die zuständigen Behörden. Der Beschluss ist unanfechtbar, damit bindend. Die Bundesrepublik - und damit auch der Innenminister als Dienstherr der beklagten Behörden - müssten sich also daran halten. Allerdings gibt es zwei Einschränkungen: Der Beschluss erging in einem Eilverfahren als vorläufige Entscheidung. Es kann also noch eine Hauptsacheklage durch mehrere Instanzen folgen. Deren Ergebnis könnte anders lauten, auch wenn das nicht wahrscheinlich ist. Bis dahin gilt jedoch die vorläufige Entscheidung. Kein Bürger dürfte mit dem Argument "vielleicht geht die Hauptsache anders aus" oder "ich habe eine andere Rechtsauffassung" bindende Gerichtsentscheidungen ignorieren. Und: der Beschluss bindet die Bundesrepublik rein formal nur in Bezug auf die drei Kläger, nicht generell. Das Argument zieht aber nur, soweit wirklich Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend waren. Das VG Berlin hat hier aber klar auf Grundsätze des Asylrechts abgestellt. Weil Art. 20 GG so klar regelt, dass sich die Exekutive an geltendes Recht halten muss, fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen. Das scheinen Dobrindt und Co. hier ausnutzen zu wollen. Der richtige Weg im demokratischen Rechtsstaat wäre: die Politik müsste Mehrheiten in den zuständigen Parlamenten - in Deutschland und der EU - suchen, um das Recht zu ändern, soweit das Menschen- und Grundrechte zulassen. Dann wären wiederum die Gerichte an dieses Recht gebunden. Bis dahin müsste die Politik das geltende Recht anwenden und Urteile über den Einzelfall hinaus befolgen. Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert. Diese Art Vorgehen ist eher typisch für den "Umbau" von Demokratien in autoritäre Herrschaft. Diese Feststellung ist nicht alarmistisch. Sie ist sachlich.
#Demokratie #Rechtsstaat #Faschismus #Trump #Justiz #Migration #Richterin #FBI Trump lässt missliebige Richterin festnehmen. Wer immer noch davon schwafelt, man dürfe "demokratisch gewählte Regierungen" nicht autoritär oder faschistisch nennen, muss Augen und Ohren schon mit Gewalt vor der Realität verschließen. Trump schwingt sich längst zum Diktator mit unumschränkter Macht auf und bricht das Recht, um jede demokratische Opposition einzuschüchtern. Das ist Faschismus. In Reinkultur. Jetzt.
#Demokratie #Rechtsstaat #FragDenStaat #IFG #GroKo #Amthor Beim IFG denkt man an #FragDenStaat - aber selten daran, mal den Staat zu fragen, was er über das IFG denkt. Deshalb hier meine private Meinung dazu als Staatsdiener, der ab und zu per IFG gefragt wird: 1. Ich halte das IFG für eine wichtige demokratische Errungenschaft, weil es Transparenz schaffen kann. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - dann soll das Volk aber gern auch mal nachfragen dürfen, wie seine Staatsgewalt konkret ausgeübt wird. Verwaltung ist keine Geheimveranstaltung. In aller Regel wird hier verantwortungsvoll gearbeitet. Es spricht im Grundsatz nichts dagegen, das nachvollziehbar ggüb. der Öffentlichkeit darzulegen. 2. Manchmal nerven IFG-Anfragen trotzdem, v.a. wenn - egal ob aus Unwissenheit oder mit Absicht - gleichlautende Anfragen auf allen Ebenen einer Verwaltung eingehen, obwohl klar ist, dass nur die Zentrale den Überblick haben und sinnvolle Antworten geben kann. Da könnten Organisationen wie #FragDenStaat noch mehr für die Akzeptanz bei den angefragten Stellen sorgen, wenn die Anfragen treffsicherer und sachgerechter platziert würden. So wie es zur Zeit manchmal läuft, wird unnötiger Aufwand verursacht. Das ist schade und kann zu Ablehnung führen. 3. Man sollte immer über den Tag hinausdenken: angenommen, wir bekommen auf Kommunal-, Landes- oder gar Bundesebene weitere Verwaltungsleitungen mit populistischer oder faschistischer Grundeinstellung. Wären wir dann nicht alle - auch wir Staatsbediensteten - mehr als froh, wenn wir die Verantwortlichen zu Transparenz zwingen könnten, um Vetternwirtschaft, Korruption oder plumpen Rechtsbruch nachweisen oder - noch besser - verhindern zu können? Deshalb: das #IFG ist wichtig. Demokratie braucht Transparenz, denn das ist die Basis für - begründetes - Vertrauen. Die praktische Nutzung sollte allerdings möglichst zielsicher erfolgen, damit unnötiger Aufwand und Frust vermieden wird. Und noch ein Tipp: auch Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sind Bürger*innen dieses Staates. Wenn man sie in der Anfrage freundlich und sachlich anspricht, wenn man die Möglichkeit zur Rücksprache anbietet, um das Anliegen möglichst effektiv zu fassen und an der richtigen Stelle anzubringen, dann kann man da durchaus auf Verständnis und Hilfsbereitschaft rechnen. Gerade Staatsdiener*innen hängen sehr an unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
#Demokratie #Rechtsstaat #USA #Trump Erkläre den Unterschied zwischen den Republikanern unter Trump und den Taliban. Ja, finde ich auch zunehmend schwieriger.