#Justiz #Demokratie #Rechtsstaat Das #BVerfG hat das neue Bundestagswahlrecht im Wesentlichen für verfassungsgemäß befunden. Nur den Wegfall der "Grundmandatsklausel" bei Fortgeltung der 5%-Hürde hat es vorläufig korrigiert. Der Gesetzgeber kann das so hinnehmen oder eine andere Lösung suchen. Worum geht es? Unser #Wahlrecht kombiniert mehrere Prinzipien. Mehrheitswahlrecht: mit der Erststimme wählt man Wahlkreiskandidat*innen = Persönlichkeitswahl. 1/10