Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internetanbieter IP-Adressen speichern dürfen, um auch bei geringfügigen Straftaten wie Urheberrechtsverletzungen Nutzer identifizieren zu können – solange diese Daten getrennt von anderen personenbezogenen Informationen gespeichert werden. Diese Entscheidung rettet das französische #HADOPI-System, das bei Urheberrechtsverstößen schrittweise Verwarnungen ausspricht. Die technische Bedingung: IP-Adressen dürfen nur in einem geschlossenen System mit begrenztem Zugriff gespeichert werden. Zwar schafft das Urteil neue Spielräume für die #Vorratsdatenspeicherung in der EU, wirft aber auch viele Fragen auf – etwa zur Zulässigkeit des Zugriffs ohne richterliche Kontrolle und zur Übertragbarkeit auf andere Ermittlungsbereiche. Die langfristigen Auswirkungen auf #Datenschutz und Strafverfolgung in #Europa bleiben unklar.


European Digital Rights (EDRi)
What implications for the future of data retention in the EU - European Digital Rights (EDRi)
EDRi provides key takeaways and what they mean for the upcoming data retention legislation by the European Commission.