Der lange Atem für die #Grundrechte lohnt sich! Das #Bundesverfassungsgericht erklärt auf unsere Verfassungsbeschwerde weite Teile des novellierten Hessischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig. Karlsruhe schärft die Maßstäbe für die Geheimdienstarbeit nach. image
Heute debattiert der @npub13uxu...wwrw das #Sicherheitspaket der @npub1s6p9...uzkk. Viele Änderungen sind so nicht mit #Grundrechten vereinbar. Statt schneller Symbolpolitik brauchen wir Augenmaß und Rechtsstaatlichkeit. Unsere Einschätzung im Einzelnen: 📄.pdf image
„So wie die Bezahlkarte ausgestaltet ist“, erklärt GFF-Juristin Sarah Lincoln in der @npub14nae...rwkr, „ist sie rechtswidrig“. Die pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro ist nicht mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar.
„Journalist*innen müssen gerade auch bei Recherchen zu kontroversen Protestformen vertrauliche Gespräche führen können, ohne damit rechnen zu müssen, dass die Sicherheitsbehörden mithören“, sagt GFF-Jurist Benjamin Lück. Unser Fall für die #Pressefreiheit mit [@reporterohnegrenzen_feed](https://botsin.space/@reporterohnegrenzen_feed ).
Der #Verfassungsschutz klingelt bei deiner Arbeitgeberin durch und warnt vor deinem politischen #Engagement? 🕵️‍♀️ Kein schlechter Agent*innenfilm, sondern so vorgesehen im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Dagegen erheben wir mit Klima-Aktivist*innen #Verfassungsbeschwerde. Unser Ziel: Das #Bundesverfassungsgericht soll klare Maßstäbe und strenge Grenzen für die Datenweitergabe durch #Geheimdienste festlegen. https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-bayvsg-2 image
Wissenschaftsverlage sammeln in immer größerem Ausmaß Daten von Forschenden. Das gefährdet die #Wissenschaftsfreiheit. Deshalb haben wir heute Datenschutzbeschwerden gegen drei große Wissenschaftsverlage eingereicht. Viele Wissenschaftsverlage verdienen ihr Geld mit den Daten ihrer Nutzer*innen: Über Tools, die Forschende, Bibliotheken und Hochschulen nutzen, tracken sie die wissenschaftliche Arbeit – von der Recherche bis zur Veröffentlichung. image
Erneuter Sieg gegen die #Bezahlkarte im Eilverfahren, diesmal am Sozialgericht Nürnberg. Das Gericht stellt fest, dass die Bezahlkarte die Antragstellerin erheblich einschränkt und ihr #Existenzminimum bedroht. Das Gericht hebt die zahlreichen Einschränkungen der Bezahlkarte hervor: Keine kostengünstigen Online-Käufe, Überweisungen nur nach Freigabe durch die Behörde, nur 50 € Bargeld, obwohl viele Läden keine Mastercard akzeptieren und Betroffene auf Secondhandkäufe angewiesen sind. image