Das Bundesverfassungsgericht kippt den kleinen Staatstrojaner-Einsatz bei leichten Straftaten, lässt die weitgehende Online-Durchsuchung aber weiter zu – weil es nur Formfehler gebe. Ein typisch Karlsruher Kompromiss.
Der wegen übler Nachrede verurteilte Stefan Weber zerstört seit 20 Jahren Existenzen. Gern tut sich der selbsternannte »Plagiatsjäger« dafür mit rechtsextremen Medien zusammen. Jetzt wehrt sich ein prominentes Opfer. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188958.stefan-weber-plagiatsjaeger-erhaelt-kontra.html
Nach dem Suizid eines Minderjährigen in der JVA Ottweiler wird gegen Voll­zugs­beamte ermittelt. Für Aufmerksamkeit sorgte auch der Protest von 17 Mithäftlingen.
Mehrere Städte befürworten die Aufnahme verletzter Kinder aus Gaza – für Serap Güler (CDU) sei die Reise nach Deutschland für diese jedoch nicht zumutbar. In der Region könne ihnen besser geholfen werden. Von wegen. https://buff.ly/kWYe1YL
Ein Offener Brief an Berlins Polizeipräsidentin und Oberstaatsanwaltschaft fordert den Stopp der Verfolgung von Menschen, die den Slogan »from the river to the sea, palestine will be free« verwenden. In den vergangenen Monaten hat das Berliner Amtsgericht mehrfach Menschen freigesprochen, die den umstrittenen Slogan verwendet haben. Ist die Parole somit noch strafbar? 👉 image
Das Frauen*Nachtcafé bietet Unterstützung für Menschen in psychischen Krisen, wenn andere Angebote schon Feierabend gemacht haben. Doch die finanzielle Situation ist nach Kürzungen im Sozialetat prekär.
Der Bundeskanzler hat sich zu »Kritik« an Israel aufgerafft, lehnt Taten jedoch nach wie vor ab – der Druck auf seine Regierung wächst nur langsam und ist weiter nicht groß genug. Der Diskurs wandelt sich nur zaghaft.
Vergangene Woche kam es auf zwei Demos zu massiver Polizeigewalt: Auf der Internationalist Queer Pride und bei einer Sitzblockade am Checkpoint Charlie. Die Rechtsanwaltskanzlei Advocardo hat acht Strafanzeigen gegen Berliner Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt gestellt. 👉 image
Man muss kein Neonazi sein, um rassistisches Gedankengut zu vertreten. Das könnten auch deutsche Jurist*innen wissen. Doch sie haben keine Kategorien für den Rassismus der Mitte, kommentiert Sebastian Weiermann. https://buff.ly/Afxjycc
Die dreifache Mutter Sahra M. (Name geändert) aus Berlin-Reinickendorf soll am 30. Juli vor Gericht. Grund: Miet­rück­stände durch Jobcenter-Versäumnisse, die Behörde hatte zweimal die Mietzahlung eingestellt. Kurz vor dem Termin lenkt die Deutsche Wohnen ein – aber nur teilweise. 👉