Ob eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern „das absolut Notwendige“ ist, bezweifelt @npub1lqkl...hxn7 (...). Es sei „mehr als fragwürdig“, dass die Bundesregierung diese lange Frist als absolut notwendig ansehe. (...)
Eine Speicherung der IP-Adressen von drei Monaten würde den Grundrechtseingriff deutlich intensivieren, so Tuchtfeld. Der Mehrwert sei verglichen mit einer Speicherung von beispielsweise wenigen Wochen „aber marginal“.
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Vorratsdatenspeicherung: Keine Begründung für überlange Speicherfrist von drei Monaten
Eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt wollte klären: Warum sollen die Telekommunikationsunternehmen den Date...










