EU-Kommission sagt selbst: Kein brauchbarer Beleg, dass freiwillige Chatkontrolle verhältnismäßig ist – also Grundrechte nicht übermäßig verletzt werden. Trotzdem will sie das weiter vorantreiben, obwohl Daten zu fragmentiert sind und es rechtlich fragwürdig bleibt. Kritiker warnen vor Massenscanning ohne klare Effektivität und hohem Überwachungsrisiko.
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Chatkontrolle: EU-Kommission kann keine Nachweise zur Verhältnismäßigkeit erbringen
Sie ist ein ähnlich leidiges Thema wie die Vorratsdatenspeicherung: die Chatkontrolle. Die Politik hat daran einen Narren gefressen, ...




