Die Gewährleistung einer unabhängigen Justiz als dritter Gewalt hat Verfassungsrang. Wer die Gerichte und die Staatsanwaltschaft weit entfernt von der nach dem geltenden Personalbedarfsberechnungssystem notwendigen Zahl an Mitarbeiter*innen ausstattet, gefährdet den Rechtsstaat. Pressemitteilung unserer Bremer Kolleg*innen zum Sanierungsprogramm👇