Prof. Dr. Specht-Riemenschneider begrüßt BKA-II Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Demnach darf das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten in seinem Informationssystem nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverarbeiten.
Das bestätigt die bisherige Kontroll- und Beratungspraxis der BfDI.
Zur Meldung:
/ÖA

BfDI - Pressemitteilungen - BfDI begrüßt BKA-II Entscheidung
Die BfDI, Prof. Dr. Specht-Riemenschneider, betont die Bedeutung der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Regelungen, nach denen ...
