Prof. Dr. Specht-Riemenschneider begrüßt BKA-II Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach darf das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten in seinem Informationssystem nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverarbeiten. Das bestätigt die bisherige Kontroll- und Beratungspraxis der BfDI. Zur Meldung: /ÖA image